Mit Brief vom 28. März 2019 teilte die K.________ der Beschuldigten die Modalitäten für die geplanten Besuchstage mit, wobei sie unter anderem die Übergabe von J.________ um 09:00 an der M.________ (Strasse) vorsah (pag. 492.26). Mit Brief vom 15. April 2019 wandte sich die Beschuldigte an die KESB und bemängelte, dass die von der K.________ vorgesehenen Modalitäten massiv vom Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. November 2018 abweichen würden. Sie stellte die Zulässigkeit der neuen Modalitäten in Frage (pag.