Gemäss Ziff. 6 dieses Entscheids sollen in Phase 1 nach dem 15. Dezember 2018 jeweils in den geraden Wochen am Samstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr begleitete Besuche beim Vater stattfinden. Weiter regelte das Regionalgericht die Modalitäten der Besuche, insbesondere betreffend die Übergaben von J.________ (Ziff. 6 des Dispositivs des Entscheids vom 22. November 2018, pag. 429). Das Regionalgericht verpflichtete die Beschuldigte zur Einhaltung des Besuchsrechts gemäss Ziff. 6 des Entscheids, unter Androhung der Straffolgen von Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall (Ziff. 7 des Dispositivs des Entscheids vom 22. November 2018, pag.