Darin wird der Beschuldigten vorgeworfen, wie folgt gegen eine amtliche Verfügung verstossen zu haben (pag. 1210): Zudem liess sie die vom Zivilrichter am 22.11.2018 erneut unter Strafandrohung verfügten Besuchstage vom 06.04., 20.04., 04.05., 18.05., 01.06. und 15.06.2019 nicht stattfinden, indem sie schon vorab jeglichen Kontakt mit der für die Durchführung der Besuche beauftragten Institution «K.________» verweigerte und zwischen dem 22.03. und dem 15.06.2019 für die Institution bei einem postalischen, zwei elektronischen und fünfzehn telefonischen Kontaktversuchen nicht erreichbar war, den Jungen