12. Anklagesachverhalt / Vorwurf gemäss Strafbefehl Aufgrund der teilweisen Einstellung des Strafverfahrens (vgl. E. II.11.1. oben) bleibt nachfolgend einzig der Vorwurf gemäss Absatz 3 des Strafbefehls vom 23. Februar 2021 zu prüfen. Darin wird der Beschuldigten vorgeworfen, wie folgt gegen eine amtliche Verfügung verstossen zu haben (pag.