___ nicht erreichbar gewesen sein und das Kind für die Besuchstage nicht an den vereinbarten Ort gebracht haben. Die Besuchsrechtsanordnung, gegen die die Beschuldigte verstossen haben soll, war in allen Fällen der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. November 2018. Darin hat das Regionalgericht die einzelnen Besuchstage an den Samstagen in den geraden Wochen festgelegt (pag. 389 ff.).