6 11. Würdigung durch die Kammer 11.1 Vorwurf des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Absatz 2 des Strafbefehls vom 23. Februar 2021 Absatz 2 des Strafbefehls vom 23. Februar 2021 betrifft den Besuchstag vom 15. Dezember 2018. Zwischen dem Tatvorwurf vom 15. Dezember 2018 und dem 6. April 2019 liegen, wie die Beschuldigte zutreffend ausführt, rund viereinhalb Monate. Zwar fanden auch in dieser Zwischenphase keine Besuche statt.