Der Beschuldigten würden in den beiden Absätzen völlig unterschiedliche Vorwürfe gemacht. So werde ihr im zweiten Absatz vorgeworfen, sie habe die amtliche Verfügung vom 19. Dezember 2017 nicht eingehalten und im dritten Absatz, sie habe den Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. November 2018 verletzt. Auch die konkreten Tatvorwürfe seien völlig unterschiedlich. Im zweiten Absatz werde ihr im Wesentlichen vorgeworfen, sie habe mit ihrem Verhalten gegenüber Frau F.________ bewusst ihren Sohn dazu bewogen, dass dieser nicht zum Besuch zum Strafkläger habe mitgehen wollen