4. Oberinstanzliche Beweisanträge Mit Berufungserklärung vom 30. September 2022 beantragte die Beschuldigte, sie sei als Partei zu befragen und F.________, G.________, H.________, I.________ und J.________ als Zeugen (pag. 1409). Mit begründetem Beschluss vom 15. Juni 2023 wies die Kammer die Beweisanträge ab (pag. 1451 ff.).