Mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 erachtete die Kammer den Schriftenwechsel als geschlossen und stellte den schriftlichen Entscheid in Aussicht. Gleichzeitig teilte sie den Parteien die voraussichtliche Zusammensetzung der Kammer mit (pag. 1531 f.). Mit Schreiben vom 13. November 2023 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass er die Verteidigung der Beschuldigten von seiner Bürokollegin, Rechtsanwältin E.________, übernommen habe (pag. 1517).