Die Vorinstanz erklärte die Beschuldigte des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, begangen vom 15. Dezember 2018 bis zum 15. Juni 2019, schuldig. Sie verurteilte die Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'000.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 20 Tage, sowie zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'772.00 (Ziff. II des Dispositivs) und einer Entschädigung von CHF 1'500.00 an C.________ (nachfolgend: Strafkläger; Ziff. III./1. des Dispositivs; pag. 1367 ff.).