Diese Umstände wirken sich neutral aus. Trotz Berücksichtigung dieser Vorgeschichte erscheint die erneute Eingabe der Beschuldigten keineswegs als nachvollziehbar. Die Tat wäre ohne weiteres vermeidbar gewesen. Diese Umstände wirken sich neutral aus. Es bleibt somit bei einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. 14.2 Täterkomponenten Die Beschuldigte lebt – soweit ersichtlich – in geordneten Verhältnissen (pag. 366 f.), was sich neutral auswirkt. Weiter kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden, denen sich die Kammer anschliesst (pag.