Dies ist indes als tatbestandsimmanent zu werten und wirkt sich neutral aus. Der Beweggrund der Beschuldigten ist vor dem Hintergrund einer ärztlichen Konsultation und damit zusammenhängend der nach ihr zu hohen und falschen Arztrechnung zu sehen. Sie handelte aus reiner Schikane, was auf ihr Problem mit Akzeptanz zurückzuführen ist. Dabei meldete die Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger auch gegenüber anderen Behörden und Stellen (vgl. E. II.8.4 hiervor). Diese Umstände wirken sich neutral aus.