Stand 1. Januar 2020, gleichlautend VBRS-Richtlinien, Stand 1. Januar 2023]). Verschuldenserhöhend berücksichtigt wird, dass die Beschuldigte ihre Vorwürfe gegen den Straf- und Zivilkläger in der Eingabe vom 4. Mai 2020 erneut gegenüber der Staatsanwaltschaft wiederholte und damit mit einer gewissen Hartnäckigkeit an diesen festhielt. Die Beschuldigte nahm einen enormen Aufwand auf sich, um ihre Vorwürfe gegen den Straf- und Zivilkläger vorzubringen und versuchte, diese durch Auskünfte von Behörden und Dritten vermeintlich zu untermauern. Die kriminelle Energie ist entgegen dem Vorbringen der Verteidigung (pag.