12. Subsumtion 12.1 Tatbestandsmässigkeit 12.1.1 Objektiver Tatbestand Wie das Beweisergebnis ergab, wirft die Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger strafbares Verhalten vor, indem sie geltend macht, er mache Falschangaben, um illegal Geld einzunehmen, und er fälsche mit einer E.________-Position (vgl. E. II.8.4 hiervor). Die Bezichtigung als Straftäter, namentlich als Betrüger und Urkundenfälscher, ist ehrenrührig im Sinne von Art. 173 Ziff. 1 StGB. Zwar erhebt die Beschuldigte bei der hierfür zuständigen Behörde, welche als Drittperson i.S.v.