Im Gegenteil seien die akribischen Nachforschungen und diverse Kontaktnahmen zu sogenannten Fachpersonen, der aufwendige Mailverkehr und die zahlreichen schriftlichen Äusserungen ein Hinweis auf eine erhebliche kriminelle Energie. Weder seine persönlich hervorgebrachten Erklärungen noch die Argumente des anfänglich beigezogenen Rechtsanwalts seien geeignet gewesen, die Beschuldigte von ihrer Sichtweise abzubringen (zum Ganzen: pag. 405 ff.; pag. 434 f.).