__ Rechnung gestellt. Die Beschuldigte habe Auskünfte auf Fragen mit falschen Angaben zur Zeitdauer und zum Inhalt der Besprechung, Beratung und Erklärungen während der Konsultation erhalten. Die mit E.________ abgerechneten Leistungen seien inhaltlich klar beschrieben und Erläuterungen dazu habe die Beschuldigte schriftlich und mündlich erhalten. Seit vier Jahren schikaniere ihn die Beschuldigte mit Mails, Unterstellungen, Anzeigen, Verleumdungen, ehrverletzenden Anschuldigungen vor der J.________ des Kantons Bern, beim Kantonsarztamt des Kantons Bern, beim N.________ und bei der Staatsanwaltschaft.