Auch patien- ten- und tarifrechtliche Gründe sprächen für die Zulassung zum Entlastungsbeweis. Patienten bzw. Versicherte seien grundsätzlich gehalten, Rechnungen angemessen zu kontrollieren und Fehler zu melden. Der Leistungserbringer müsse dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung ausstellen und alle Angaben machen, die er benötige, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können. Dies liege im öffentlichen Interesse an der Vermeidung übermässiger Gesundheitskosten.