Weiter verlangte sie, allfällige durch den Straf- und Zivilkläger im Nachhinein vorgebrachte Weiter- und Fortbildungsdiplome müssten bei der Ausstellungsschule validiert werden und die Staatsanwaltschaft den Strafvorwurf der möglichen Urkundenfälschung untersuchen und beurteilen (pag. 318). Auch gegenüber Dritten, so zum Beispiel gegenüber der P.________, äusserte die Beschuldigte ihre Vorwürfe gegen den Straf- und Zivil-