Wenn ja, dann gefährden Sie auch noch Frau F.________.» (pag. 24). Nach Antwort des Straf- und Zivilklägers vom 20. April 2020, demnach er in konsequenter Anwendung der vom Bundesrat erlassenen Weisungen und weiterer Empfehlungen arbeite (pag. 25), fragte die Beschuldigte gleichentags per E-Mail, ob er Briefe schreibe, damit er diese verrechnen könne (pag. 23). Weiter erwirkte die Beschuldigte zusätzlich zum Strafverfahren ein Standesverfahren bei der J.________ des Kantons Bern und reichte eine aufsichtsrechtliche Anzeige beim Kantonsarztamt des Kantons Bern ein.