Der letzten aktenkundigen Korrespondenz vor der Eingabe vom 4. Mai 2020 ist sodann deutlich eine Beleidigungsabsicht erkennbar. Mit E-Mail vom 31. März 2020 wandte sich die Beschuldigte wie folgt an den Straf- und Zivilkläger: «Denken Sie daran, es ist SARS und nicht Influenza. Wenigstens lernt Sie der Killer-Virus, was Hygiene ist. Tragen Sie immer noch keinen Kittel? Desinfizieren Sie nun die Hände? Gell, es sieht nun anders aus, wenn Ärzte gefährdet sind? […] Haben Sie Ihr Pflichtlager an Schutzmasken aufgefüllt oder haben Sie das vernachlässigt? Ich wette, das zweite trifft zu. Richtig? Wenn ja, dann gefährden Sie auch noch Frau F._