In ihren schriftlichen Eingaben gab die Beschuldigte an, sie sei überzeugt gewesen, dass eine Straftat vorliege und die Sache an die Staatsanwaltschaft zur vollständigen Begründung zurückgehe (pag. 147) und ihre Beweggründe seien die Gerechtigkeit und das Aufzeigen von Missständen gewesen, so dass nicht noch andere Patienten in einer Sprechstunde übergangen, mit potentiell schädigenden Höruntersuchungen bedrängt, mit diesem schlimmen Leiden im Stich gelassen, Bedürfnisse übergangen und Fragen nicht beantwortet würden und dann noch ein zusätzliches nicht geschuldetes Aktenstudium verrechnet werde.