So gab sie vor der Vorinstanz zu Protokoll, sie habe nochmals nachgelesen und es sei kein Betrugsvorwurf gewesen. Sie habe stets von «fälschen» bzw. «Falschangaben» geschrieben und in der Wiederaufnahme gefragt, ob ein Betrug vorläge (pag. 267, Z. 43 ff.). Wenn sie ein neues Beweismittel eingebe, dann beweise das etwas (pag. 267, Z. 11). Auf Frage, wie sie nach wie vor annehmen könne, ihre Anschuldigungen gegen den Straf- und Zivilkläger seien gerechtfertigt, führte die Beschuldigte aus, es seien nicht die gleichen Anschuldigungen und Betrug sei nie ein Thema gewesen (pag. 266, Z. 34).