an den Strafund Zivilkläger vom 3. Oktober 2019 und vom 7. Februar 2020 wieder: Die K.________ ersuchte um Begründung, weshalb gemäss der Beschuldigten eine zweimalige Abrechnung der Position 00.0141 an zwei verschiedenen Tagen trotz einmaliger Konsultation und eine Verrechnung des Aktenstudiums am 15. Mai 2019 trotz längst abgeschlossener Konsultation erfolgt sei (pag. 128 f.). Die Staatsanwaltschaft setzte sich in der Nichtanhandnahmeverfügung vom 9. Oktober 2019 über drei Seiten mit den Vorwürfen der Beschuldigten – insbeson-