Nichts Anderes ergibt sich aus dem Sinn des Textes als Ganzes. Zwar verwendete die Beschuldigte einmalig den Begriff «mutmasslich», allerdings nur in Zusammenhang mit der Verheimlichung angeblich illegaler Verrechnungen. Die Beschuldigte räumte selbst ein, sie habe das Wort «möglich» vergessen, dies sei ihr Fehler und dies würde sie heute anders schreiben (pag. 267, Z. 11 ff.). Im Anschluss an die bereits mehrfach erwähnte Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 29. Mai 2020 brachte die Beschuldigte gegenüber der Staatsanwaltschaft mit Schreiben per Mail vom 11. und 16. Juni 2020 erneut ihre Vorwürfe vor. Sie führte aus: