10 Darstellungen des Sachverhalts («berechnet einen Bericht (35:20 Franken) mit Aktenstudium (47:99 Franken)»; «nochmals ein Aktenstudium an dem Tag als er die eingeschriebene Eröffnung des Standesverfahrens von der J.________ erhalten hat (15.5.2019)») als auch die strafrechtlichen Vorwürfe («Nach meiner Einschätzung ist das ein Vermögensdelikt, denn Zeit für ein Standesverfahren darf nicht der Patientin verrechnet werden, schon gar nicht über die Krankenkasse, was die öffentliche Hand belastet») identisch sind. Die Kritik der fehlenden Rechenschaftsablegung nach Art.