8. Diese Fälschungen im Rechenschaftsbericht nach OR Art. 400 ist ein neues Beweismittel und eine neue Tatsache, die für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der beschuldigten Person sprechen; und die sich nicht aus den früheren Akten ergibt (StPO, Art. 323, Abs. 1a.1b). Anträge