6. Am 4.2.2019 verlangte ich nochmals bei C.________ einen Rechenschaftsbericht, den ich am 12.2.2020 erhalten habe, der aber offensichtlich und absichtlich mit Falschangaben begründet ist, die Begründung lautet: „E.________ Positionen sind genau umschrieben und für alle jederzeit nachvollziehbar. Das vom 15.5.2019 in Rechnung gestellte Aktenstudium betrifft die Lektüre Ihrer zahlreichen Mails und Sichtung der Links."