4. C.________ erfüllte auch gegenüber der Krankenkasse K.________ seine Rechenschaftspflicht nach OR Art. 400 nicht. K.________ hat C.________ angefragt, die Rechenschaftspflicht zu erfüllen. C.________ kommt dieser Pflicht nicht nach (K.________-Schreiben vom 20.9.19 beiliegend, erhalten am 4.2.2020). Er begründet nicht, wieso er am 15.5.2019 die Position 00.0141 verrechnet, sondern wiederholt einfach die E.________-Position und den Zeitaufwand, was bereits in der Rechnung aufgeführt ist. C.________ verweigert die Rechenschaftspflicht, er begründet nicht, das beweist, dass er absichtlich fälscht.