1. Meine Strafanzeige vom 06.09.2019 wegen Vermögensdelikt: Zudem berechnet er nochmals ein Aktenstudium (47:99 Franken) an dem Tag als er die eingeschriebene Eröffnung des Standesverfahrens der J.________ erhalten hat (15.05.2019). Die einmalige Arzt-Konsultation war schon lange abgeschlossen. 2. Bestehende Straftat: Am 15.5.2019 verrechnet Dr. C.________ ein Aktenstudium, an diesem Tag hat er die eingeschriebene Verfügung der J.________ erhalten, die Zeit dafür darf er nicht als Aktenstudium (47:99 Franken) verrechnen. Die mangelhafte einmalige Konsultation war längstens abgeschlossen.