Am 6. September 2019 bzw. mit Nachtrag vom 11. September 2019 reichte die Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Straf- und Zivilkläger wegen Nötigung, Vermögensdelikte und Gesundheitsgefährdung ein. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2019 wurde das Verfahren BM 19 37854 nicht an die Hand genommen.