Die Beschuldigte bestreitet demgegenüber, den Straf- und Zivilkläger mit ihren Vorwürfen bzw. Äusserungen wissentlich und willentlich eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt zu haben. Zu prüfen gilt es, auf welche Tatsachen und Erkenntnisse sie sich hierbei stützte und in welcher Absicht sie gehandelt hat. 8. Beweiswürdigung 8.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Betreffend die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 293 f., S. 3 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).