5 einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt worden war. Konkret wird ihr vorgeworfen, was folgt (pag. 120): Mit Eingabe vom 04.05.2020 beantragte A.________ bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Wiederaufnahme des mit Nichtanhandnahmeverfügung vom 09.10.2019 erledigten Strafverfahrens gegen Dr. med. C.________ wegen Nötigung, falscher Verrechnung von Dienstleistungen, Gesundheitsgefährdung, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und weiterer Vermögensdelikte. Eventualiter beantragte A.__