7. Sachverhalt 7.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl Der Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 6. Oktober 2020 – welcher gemäss Art. 356 Abs. 1 StPO als Anklageschrift dient – zum Vorwurf gemacht, am 4. Mai 2020 eine üble Nachrede begangen zu haben, indem sie die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen den Straf- und Zivilkläger verlangte, welches zuvor mit