4- Die Beschuldigte sei zu verurteilen, dem Kläger die Anwaltskosten von CHF 5’653.10 zu erstatten Mit Duplik vom 30. Juni 2023 modifizierte auch der Straf- und Zivilkläger bezüglich der Replik der Beschuldigten seine Anträge wie folgt (pag. 435): 1 Die Replik Berufungsbegründungen seien abzulehnen. 2 Das Urteil des Regionalgerichts Bern Mittelland unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident I.________ vom 13.06.2022 sei zu bestätigen. Die Verfahrenskosten seien der Beschuldigten aufzuerlegen.