5.2 Anträge des Straf- und Zivilklägers Der anwaltlich nicht vertretene Straf- und Zivilkläger beantragte mit Stellungnahme vom 25. April 2023 was folgt (pag. 407): 1- Die Berufungsbegründung sei abzulehnen 2- Das Urteil des Regionalgerichts Bern Mittelland unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident I.________ vom 13.06.2022 sei zu bestätigen. Die Verfahrenskosten seien der Beschuldigten aufzuerlegen. 4 3- die Beschuldigte sei zu verurteilen, dem Kläger eine Genugtuung im Umfang von CHF 5’700.- zu entrichten