Mit Verfügung vom 4. Juli 2023 wurde der Schriftenwechsel als geschlossen erachtet und der Entscheid in Aussicht gestellt sowie die geänderte Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag. 437 f.). Unaufgefordert reichte die Beschuldigte am 12. Juli 2023 weitere Bemerkungen ein (pag. 441 ff.).