3 Zivilkläger eine Stellungnahme, datierend vom 25. April 2023, ein (pag. 405 f.). Nach einmaliger Fristerstreckung (pag. 415) reichte die Beschuldigte eine Replik mit Datum vom 12. Juni 2023 ein (pag. 418 ff.). Die fristgerechte Duplik des Strafund Zivilklägers datiert vom 30. Juni 2023 (pag. 434 f.). Mit Verfügung vom 4. Juli 2023 wurde der Schriftenwechsel als geschlossen erachtet und der Entscheid in Aussicht gestellt sowie die geänderte Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag.