1. Die auf die Einstellung und den Freispruch entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'300.00 sowie oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 trägt der Kanton Bern. 2. A.________ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 1'320.50 ausgerichtet. V. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Gefährdung des Lebens, begangen in H.________ in der Zeit von 2015 bis 18. Mai 2019 z.N. von D.________; 2. der qualifizierten einfachen Körperverletzung, mehrfach begangen in H.________