Das Strafverfahren gegen A.________ wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung, angeblich begangen von 2014 bis 18. Mai 2019 in H.________ z.N. von J.________, wird eingestellt. III. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Gefährdung des Lebens, evtl. der versuchten schweren Körperverletzung, angeblich begangen von 2014 bis 18. Mai 2019 in H.________ z.N. von I.________. 91 IV.