___ um einen Achtel. Bei Rechtsanwalt N.________, der nicht nur den vom Freispruch betroffenen I.________, sondern auch L.________ vertrat, reduziert sich die Rück- und Nachzahlungspflicht um je einen Sechzehntel. Hinsichtlich der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwältin M.________, die die vom Freispruch und der Verfahrensein-