42. Amtliche Entschädigungen 42.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Höhe der erstinstanzlich ausgerichteten amtlichen Entschädigungen von Rechtsanwalt B.________, Rechtsanwältin M.________ und Rechtsanwalt N.________ wurde nicht angefochten und ist in Rechtskraft erwachsen. Durch den bereits erwähnten Freispruch und die Verfahrenseinstellung hat sich allerdings in Bezug auf die amtlichen Entschädigungen der Rechtsanwälte B.________ und N.________ der Umfang der Rück- und Nachzahlungspflicht geändert. Die Rückzahlungspflicht reduziert sich bei Rechtsanwalt B.________ um einen Achtel.