Wie die Vorinstanz zurecht ausgeführt hat, wirkt sich in der Kindheit erlebte Gewalt erheblich auf den Identitätsfindungsprozess sowie die psychische Gesundheit der betroffenen Person aus und es ist davon auszugehen, dass diese Erlebnisse die Straf- und Zivilklägerin in gewisser Weise ein Leben lang prägen werden. Die von der Straf- und Zivilklägerin beantragte Genugtuung von CHF 1'000.00 zzgl. Zins von 5% seit dem 19. Mai 2019 erscheint vor diesem Hintergrund vergleichsweise tief und ist ohne weiteres zu gewähren.