Sie sei dann zu einer Psychologin gegangen und habe eigentlich gut mit ihr reden können, sie habe ihr auch ein paar gute Ideen gegeben und seither sei es schon etwas besser geworden. Aber sie habe gemerkt, dass sie nicht mehr gehen wolle, weil sie dann jede Woche wieder über das Gleiche hätte reden müssen (pag. 2187 f. Z. 35 ff.). Die Schilderungen der Straf- und Zivilklägerin sowie die Ausführungen der Psychologin stehen im Einklang mit den erlittenen Straftaten.