Sie wisse nicht, ob die Strafund Zivilklägerin aktuell in therapeutischer Behandlung sei, eine Therapie sei aber sicherlich empfehlenswert (pag. 1846). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte die Straf- und Zivilklägerin aus, nach dem Umzug zu ihrer Mutter habe sie am Anfang in Angst vor ihrem Vater gelebt, das etwas passieren würde. Jetzt fühle sie sich wohl. Sie habe ab und zu per Nachrichten Kontakt mit ihrem Vater. Ab und zu sei es gut gegangen, dann habe sie bemerkt, dass sie das lieber doch nicht wolle, weil es ein paar «Drohungen und Sachen» gegeben habe.