Sie war als Folge zweimal in psychologischer Beratung. Die behandelnde Psychologin teilte am 27. Mai 2022 mit, die Straf- und Zivilklägerin habe aufgrund der verbalen und körperlichen Gewalt des Vaters eine Essstörung entwickelt und habe immer noch grosse Schwierigkeiten, sich selber zu akzeptieren. Sie leide auch sehr darunter, dass der Kontakt zu ihren Geschwistern durch den Vater verunmöglicht werde. Sie wisse nicht, ob die Strafund Zivilklägerin aktuell in therapeutischer Behandlung sei, eine Therapie sei aber sicherlich empfehlenswert (pag.