Die Straf- und Zivilklägerin lebte ab dem prägenden Alter von .________ Jahren in einem Klima der Angst, Isolation und Gewalt, war gezwungen, unter dem Vorwand eines guten Zwecks R.________(Gebäck) zu verkaufen, gegenüber der Polizei und Behörden zu lügen und wurde von ihrer leiblichen Mutter entfremdet. Im Alter von .________ Jahren «flüchtete» sie schliesslich während einer Auslandabwesenheit ihres Vaters und ohne vorgängige Rücksprache zu ihrer Mutter, um dem Einflussbereich ihres Vaters zu entkommen. Sie war als Folge zweimal in psychologischer Beratung.