Urteil des Bundesgerichts 6B_205/2023 vom 17. August 2023 E. 1.2.2 mit Hinweisen). Der Beschuldigte wird wegen Gefährdung des Lebens, qualifizierter einfacher Körperverletzung, Nötigung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Drohung, Beschimpfung und versuchtem Entzug Minderjähriger zum Nachteil seiner damals minderjährigen und in seiner Obhut befindlichen Kindern resp. zum Nachteil seiner Ex-Frau zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, was bereits eine erhebliche Schwere der begangenen Straftaten impliziert.