Hinzu kommt, dass sich der Beschuldigte seit der Anzeigeerstattung durch seinen Sohn als unbelehrbar erwies. Wie bereits ausgeführt, zeigte er im Verlauf des Strafverfahrens keinerlei Einsicht oder Reue, die auf eine positive Persönlichkeitsentwicklung schliessen lassen würde. Er zeigte mit seinen Nachrichten an seine Tochter im laufenden Strafverfahren bis zuletzt seinen fehlenden Respekt vor der hiesigen Rechtsordnung. In Kombination mit dem langen Deliktszeitraum und der wiederholten Deliktsbegehung kann dem Beschuldigten trotz Straffreiheit in der Vergangenheit keine gute Legalprognose gestellt werden.