Seine Straftaten betreffen hohe Rechtsgüter. Auch wenn das konkrete Tatverschulden für die einzelnen Delikte teilweise als leicht bis mittelschwer beurteilt wurde, resultiert in der Gesamtschau ein schweres Verschulden. Dabei ist nicht nur die Fülle an unterschiedlichen Straftaten, sondern auch der lange Deliktszeitraum, die wiederholten Gewalttätigkeiten sowie das junge Alter und die Schutzbedürftigkeit seiner Opfer von Bedeutung. Bereits aus der Schwere dieser Straftaten ergibt sich ein grosses öffentliches Interesse an der Landesverweisung des Beschuldigten.