Selbst bei ausschliesslicher Berücksichtigung der nach dem 1. Oktober 2016 begangenen Delikte verbleibt die Verurteilung zu einer mehrjährigen und damit erheblichen Freiheitsstrafe. Die Delikte des Beschuldigten richteten sich mehrheitlich gegen seine eigenen Kinder, die unter seiner alleinigen Obhut standen und für deren Wohlergehen er verantwortlich war. Mit den genannten Delikten verletzte er deren psychische und physische Integrität sowie ihre ungestörte Entwicklung wiederholt und in schwerer Weise. Seine Straftaten betreffen hohe Rechtsgüter.